Vorsorge und Präventivmedizin
In Deutschland haben Frauen ab 20 Jahre Anspruch auf eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Gesetzlich Versicherte zwischen 20 und 34 Jahren können einmal jährlich eine kostenlose Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen durchführen lassen.
Die Vorsorgeuntersuchungen umfassen je nach Lebensalter eine Reihe wichtiger diagnostischer und präventiver Maßnahmen. Die Tastuntersuchung der Brust zeigt mögliche Auffälligkeiten wie Knoten. Dies sollte regelmäßig auch durch die Patientin selbst erfolgen, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Zur Selbstuntersuchung geben wir hilfreiche Tipps und Anleitungen.
Abhängig von Alter und Risikofaktoren wird die körperliche Untersuchung der Brust durch bildgebende Verfahren ergänzt. Ab einem Alter von 50 Jahren haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Vorsorge-Mammographie (Mammographie-Screening). Diese Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und ist ein wichtiger Baustein im Bereich der Brustkrebsvorsorge. Ab 30 Jahren raten wir zudem zu einer Ultraschalluntersuchung der Brust – (ggf. mit Doppler), die nicht im Routine-Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist.
Die gynäkologische Untersuchung von Scheide und Gebärmutterhals mit dem Spekulum sowie eine Abstrichnahme für den Pap-Test dient der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und weiteren Krebserkrankungen des Genitalbereichs. Eine deutlich höhere Sicherheit bietet der ThinPrep Pap Test, der jedoch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist. Mithilfe moderner Computertechnologie wird dabei Zelle für Zelle nach Auffälligkeiten untersucht und im zytologischen Labor mikroskopisch beurteilt. Zellveränderungen und Krebsvorstufen können so frühzeitig erkannt und therapiert werden.
Wenn medizinisch erforderlich oder erwünscht erfolgt wie bei der Brustkrebsvorsorge auch bei den inneren Geschlechtsorganen ein transvaginaler oder abdominaler Ultraschall zur Beurteilung von Gebärmutter und Eierstöcken.
Das gesetzliche Programm zur Vorsorge ist ein Angebot, keine Verpflichtung. Jede Frau kann entscheiden, ob sie die Untersuchung durchführen lassen möchte oder nicht. Angesichts der hohen Heilungsrate häufiger Krebserkrankungen ist dies jedoch ein Weg, mögliche Erkrankungen früh erkennen und behandeln zu können und damit nicht zuletzt Leben zu retten.
Neben dem Angebot des Gesetzgebers bieten wir unseren Patientinnen weitere Untersuchungen an, die dazu beitragen können, Gesundheit langfristig zu erhalten. Dazu zählen u. a. Beratung und Durchführung wichtiger Impfungen wie zu Beispiel HPV, einem Risikofaktor für Gebärmutterhalskrebs. Ebenso dazu gehört die Osteoporosevorsorge und bei Bedarf -therapie.